aktueller Grundbuchauszug
erhältlich bei Amtsgerichten, Notariaten, Grundbuchämtern
Planunterlagen, Baugenehmigung
erhältlich i.d.R. örtlichem Bauamt, Landratsamt
Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Alkis)
erhältlich bei Kataster- oder Vermessungsämtern
Angaben zu Zustandsänderungen
Angaben zum Baujahr, wesentliche Umbauten, Sanierungen, Schäden
Nutzungsvereinbarungen
Angaben zu Miet- oder Pachtverträgen
Flächenberechnungen
qualifizierte Angaben zu Wohn- / Nutzfläche sowie Bruttogrundfläche
sonstige rechtliche Gegebenheiten
im Einzelfall sind auch Teilungserklärung und Aufteilungsplan notwendig, sowie bei Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs die dazugehörigen Verträge.
Ortsbesichtigung
zwingende Voraussetzung zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Vollmacht
notwendig zur Recherche baurechtlicher Gegebenheiten
Sollten Sie einzelne vorstehende Unterlagen nicht vorliegen haben, kümmern wir uns gerne darum.